Freistellungsbescheinigung

Hier finden Sie unsere Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48 b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Diese bescheinigt, dass der Empfänger der Bauleistungen von der Pflicht zum Steuerabzug nach § 48 Abs. 1 EStG befreit ist.

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